Bedingungen zur Einlösung / Ausgabe von Gutscheinen

  1. Der Gutschein kann bei den aktuell teilnehmenden Geschäften und Unternehmen
    eingelöst werden.
  2. Der Gutschein kann nur einmal eingelöst werden.
  3. Der Gutschein kann jeweils nur während des Bezahlvorgangs eingelöst werden. Eine
    nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.
  4. Der Gutscheingegenwert kann nicht in bar ausbezahlt werden und wird auch nicht
    verzinst. Eine Teileinlösung ist ausgeschlossen.
  5. Der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins verjährt zum Ende des dritten Jahres nach
    dem Jahr des Gutscheinkaufs. Ein Wertersatz ist sodann auch ausgeschlossen.
  6. Ein Weiterverkauf von Gutscheinen ist nicht gestattet.